Der digitale Produktpass (DPP) wird für Unternehmen ein strategisch wichtiges Werkzeug sein, um die regulatorische EU-Ökodesign-Verordnung / Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) in der Praxis zu erfüllen. Zielsetzung ist es mithilfe dieser Verordnung die Basis für eine nachhaltige, datengetriebene und zukunftsfähige Industrie in der EU zu etablieren und damit neue digitale Services und Geschäftsmodelle zu fördern. Unternehmen sollen mit dem digitalen Produktpass Transparenz entlang des gesamten Produktlebenszyklus schaffen, indem sie produktspezifische Nachhaltigkeits- und Herkunftsinformationen in digitaler Form speichern und elektronisch zugänglich bereitstellen. Welche Informationen im DPP enthalten sein sollen, wird von der Europäischen Kommission in enger Abstimmung mit allen relevanten Interessengruppen festgelegt und hängt vom jeweiligen Produkttyp ab.
Mit der Ökodesign-Verordnung kommen neue Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe, zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden.
Die digitale Umsetzung des Produktpasses erhöht die Verfügbarkeit und Aktualität von Produktdaten erheblich. Über standardisierte digitale Zwillinge lassen sich Informationen automatisiert auslesen, verarbeiten und über Systemgrenzen hinweg austauschen. Dies vereinfacht nicht nur interne Abläufe, sondern verbessert auch die Kommunikation mit Partnern, Kunden und Behörden. Zudem ermöglicht der digitale Produktpass eine bessere Nachverfolgbarkeit und Bewertung von Umweltauswirkungen, was sowohl Compliance mit gesetzlichen Anforderungen als auch strategische Nachhaltigkeitsziele unterstützt.
Der Einsatz offener, interoperabler Datenformate stellt sicher, dass Informationen langfristig zugänglich, nutzbar und maschinenlesbar bleiben. Die Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, AAS) als interoperables Austauschformat eignet sich laut Fraunhofer Institut dafür besonders aufgrund ihrer Offenheit. Weiterhin bietet eine Bereitstellung über einen Datenraum viele weitere Vorteile. Hier kann die bleibende Verknüpfung mit den nutzenden Unternehmen für die Bereitstellung weiterer Services genutzt werden.
Die erfolgreiche Einführung erfordert eine strukturierte Herangehensweise: von der Definition der relevanten Daten, über die Integration in bestehende Systeme, bis hin zur sicheren und interoperablen Bereitstellung der Informationen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der Datenarchitektur bis zur Kommunikation.
Weitere Anwendungsbeispiele
Der digitale Batteriepass muss über einen QR-Code oder einen ähnlichen Code zugänglich sein, der mit einer eindeutigen Batterie-Kennung verknüpft ist. Diese Kennung ist einzigartig und dient zur Identifizierung von Batterien, die auch eine Verknüpfung zum Batteriepass ermöglicht. Die Batterie-Kennung muss den gängigen ISO-Normen oder gleichwertigen Normen entsprechen. Weiterhin sind grundlegende Produktdetails wie Modell, Seriennummer, Herstellungsdaten sowie Lieferanten und alle an der Lieferkette beteiligten Akteure anzugeben.
Der Batteriepass muss eine umfassende Liste der verwendeten Materialien, einschließlich des Anteils an recycelten Inhaltsstoffen, enthalten. Er muss Informationen über die Batteriechemie sowie alle kritischen Rohstoffe enthalten, wenn diese in der Batterie in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind.
Informationen über den CO₂-Fußabdruck des Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus müssen angegeben werden. Bei EV-Batterien, wiederaufladbaren Industriebatterien > 2 kWh und LMT-Batterien muss ein deutlich lesbares und unauslöschbares Etikett angebracht sein, auf dem der CO₂-Fußabdruck sowie die CO₂-Fußabdruck-Leistungsklasse angegeben ist, der das betreffende Batteriemodell pro Produktionsstätte entspricht. Weitere Informationen zum Energieverbrauch und Wasserverbrauch sind ebenfalls bereitzustellen.
Anweisungen zur Produktpflege und Reparaturfähigkeit sowie Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind erforderlich. Außerdem müssen Informationen über die Rolle der Endnutzer bei der getrennten Sammlung von Altbatterien enthalten sein.
Ein Batteriepass muss die Ergebnisse von Prüfberichten enthalten, die die Einhaltung der Anforderungen der Batterieverordnung nachweisen. Ein Sorgfaltsbericht muss über den Batteriepass und auch im Internet kostenlos zugänglich sein.
Die Herausforderung: präzise Erfassung des CO₂-Fußabdrucks von Produkten
Der CO₂-Fußabdruck (engl. Product Carbon Footprint, PCF) muss im digitalen Produktpass oder dem Batterieproduktpass aufgeführt werden. Deshalb ist es essenziell, CO₂-Emissionen zu erfassen, zusammenzufassen und zu berechnen. Das ist eine der größten Herausforderungen für viele Branchen. Eine präzise Umsetzung erfordert die vollständige Digitalisierung aller Prozesse und Maschinen entlang der gesamten Produktionskette. Der Einsatz neutraler und interoperabler Technologien ist daher unerlässlich.
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