Datenschutz schon bei den Use Cases mitdenken
Es wird deutlich, wie wichtig es schon beim Processing, hier bei der Suche nach Use Cases ist, den Datenschutz mitzudenken – grundsätzlich und dynamisch. Dieser Prozess wird gemeinhin als „Data Governance“ bezeichnet. Der Datenschutz gilt besonders für Versicherungen, die mit sehr persönlichen und schützenswerten Daten ihrer Kund:innen umgehen.
Hier spielt das gesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine zentrale Rolle, die den gesamten Prozess prägt, nicht nur die Initialisierung: Versicherer müssen sobald eine Änderung bei den Geschäftsbedingungen gibt,, wenn sie Daten ihrer Versicherten nutzen, den Zweck dieser Daten mit ihnen abstimmen und die Erlaubnis für eine zweckgebundene Verwendung einholen. Und sie müssen darauf achten, dass die Datenverarbeiter in ihrem Unternehmen über ihre Rollen die notwendigen Rechte für den Zugriff auf Daten haben. Denkbar ist auch, ihnen die Datenverarbeitung zu ermöglichen, ohne dass die Daten selbst für sie sichtbar sind.
Das Legal Engineering von Daten und damit die Data Governance ist eine komplexe Unternehmensaufgabe und muss bei Datenprojekten gleichermaßen strategisch wie operativ mitgedacht werden. Nur dann können Versicherer den Datenschutz gewährleisten und rechtssicher für datengetriebene Erkenntnisse sorgen.