Compliance
Hinweisgebersystem 

Unser Hinweisgebersystem 

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei Diconium oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Zentrale Aufklärungs ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem. Die Diconium Group ist demnach an das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns angebunden. 

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. 
 
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie allen Personen, die zu Untersuchungen bei Diconium beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung,  bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet. 

 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis? 

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentiell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt.  

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Offices  gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken. 

Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hier.

 

Welche Art von Meldung möchten Sie abgeben? 

 
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das eine Diconium-Dienstleistung betrifft?

Bei Beschwerden bzw. Feedback zu Fahrzeugen und Dienstleistungen von Diconium oder unserer Geschäftspartner, wenden Sie sich bitte an info@diconium.com  
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diesbezügliche Anliegen nicht weiterleiten und aus Zuständigkeitsgründen auch nicht tätig werden können.  
 

Eine Verdachtsmeldung zu potentiellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem 

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten von Diconium Verstöße gegen Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden. 

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden. 

E-Mail 

Das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen Gruppe kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: io@volkswagen.de. 
 
Bei Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter „Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das eine Diconium-Dienstleistung betrifft“ aufgeführten Kanäle.  

Per Post / Persönlich 

Zentrales Aufklärungs-Office  

Postanschrift:  
Volkswagen AG, Zentrales Aufklärungs-Office 
Postfach 1717 
Berliner Ring 2 
38436 Wolfsburg, Germany 

Persönlich: 
Bitte vorab einen Termin über io@volkswagen.de vereinbaren.  

Ombudsleute 

Diconium hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden. 

Wer mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchte, findet alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/  

Online-Meldekanal

Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform SpeakUP in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben. 

Sie können den Online-Meldekanal über den folgenden Link aufrufen: https://goto.speakup.report/volkswagen  

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online, per App oder über Telefon angeben können, finden Sie hier.  

Telefon 

Sie können rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen. Wählen Sie aus dieser Liste die Telefonnummer für Ihr Land aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122203 bereit. Sie können Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Die Untersuchungsstelle erhält lediglich eine schriftliche Abschrift.

SpeakUp App  

Scannen Sie den QR-Code und laden Sie die App „SpeakUp“ von People Intouch herunter (nur für private Geräte). Geben Sie den Organisationscode 122203 ein und hinterlassen Sie Ihre Meldung schriftlich oder per Sprachnachricht.

speak_up_qr_code_2025 

 

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen Ansprechpartner vor Ort? 

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gerichtet werden. 

Darüber hinaus kann unser lokaler Compliance-Beauftragter/verantwortliche Funktion in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems auch über compliance@diconium.com angesprochen werden. 

Externer Meldekanal für Deutschland 

Die Regierung von Deutschland hat Behörden benannt, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen. Der/die externe(n) Meldeweg(e) ist/sind:  Bundesamt für Justiz 
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de) 

Informationen zum Hinweisgebersystem auf Portugiesisch/ Informação sobre o nosso sistema de denúncia em português  

Sistema de Denúncia (PDF)

Informationen zum Hinweisgebersystem auf Rumänisch / Informații privind sistemul de whistleblowing în limba română

Sistemul de avertizare (PDF) 

Informationen zum Hinweisgebersystem auf Chinesisch / 关于举报系统信息的中文版本

关于举报系统信息的中文版本 (PDF) 

Datenschutzerklärung 

Über den folgenden Link kann die Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen abgerufen werden: