EU DATA ACT

Beratung und Umsetzung für den EU Data Act. Wir verankern Datenzugang, Datenweitergabe und Interoperabilität in Ihrer Data Governance und in Ihren Produkten.

Der EU Data Act regelt, wer auf Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten in der EU zugreifen und sie nutzen darf. Er gibt Nutzenden das Recht auf Zugang zu den Daten, die ihre Geräte erzeugen, verpflichtet Dateninhaber zur Bereitstellung auf Anfrage und regelt den Anbieterwechsel bei Datenverarbeitungsdiensten sowie die Interoperabilität.

Legal Engineering übersetzt regulatorische Anforderungen in operative Prozesse und Systeme. Für den EU Data Act heißt das: Datenzugang, Datenweitergabe und Interoperabilität werden in Produkte und Verträge eingebaut.

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Was der EU Data Act für Ihr Unternehmen bedeutet

Der EU Data Act gilt seit dem 12. September 2025, und die nächste Frist folgt: Ab dem 12. September 2026 müssen vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die in der EU in Verkehr gebracht werden, so gestaltet sein, dass Nutzende direkt auf ihre Daten zugreifen können, in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Für Hersteller wird der Data Act damit von einer rechtlichen zu einer Produktgestaltungs-Anforderung.

Betroffen ist jedes Unternehmen, das Daten aus vernetzten Produkten (IoT-Geräten) erzeugt oder erhebt. Das gilt auch für Anbieter verbundener digitaler Dienste, für Datenverträge, für den Datenzugang von Behörden, für Datenverarbeitungsdienste (Wechsel zwischen Anbietern) und für Interoperabilität. Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Behörden, und der Umsetzungszeitplan ist eng.

Wer die Anforderungen erfüllen will, braucht ein genaues Bild seiner Datenflüsse und die Fähigkeit, Legal, Technik und Produktteams zusammenzubringen. Genau hier setzen wir an.

Welche Fristen des EU Data Act gelten jetzt?

 

Seit 12. September 2025

Der Data Act gilt. Nutzende vernetzter Produkte haben Datenzugangsrechte, Dateninhaber müssen Daten auf Anfrage bereitstellen, und Vertragsklauseln müssen den Fairness-Anforderungen entsprechen.

 

Ab 12. September 2026

Neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte und verbundene Dienste müssen den direkten Datenzugang bereits im Design vorsehen, soweit relevant und technisch machbar.

 

Ab 12. September 2027

Die Wechselentgelte für Datenverarbeitungsdienste entfallen vollständig.

 

Wie wird der Data Act in Deutschland durchgesetzt?

Das Data-Act-Durchführungsgesetz (DADG) ist am 30. Mai 2026 in Kraft getreten und regelt die Durchsetzung in Deutschland. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur; sind personenbezogene Daten betroffen, kommt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinzu. Die Bundesnetzagentur kann Auskünfte verlangen, Unterlagen anfordern und einstweilige Anordnungen treffen. Zur Durchsetzung von Anordnungen sind Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro vorgesehen, dazu kommt ein abgestufter Bußgeldrahmen, der sich nach der Schwere des Verstoßes richtet.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung des EU Data Act 

Unser Ansatz für eine umfassende Umsetzung des EU Data Act

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Anwendbarkeit prüfen

Zu Beginn steht eine gründliche Bewertung Ihrer bestehenden Produkte und Abläufe, um relevante Anwendungsfälle zu identifizieren. Die Analyse Ihres Produktportfolios zeigt, ob der Data Act greift, und bewertet die Folgen für künftige Produkte und Geschäftsmodelle ("data access by design").

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Umsetzung gestalten

Anschließend wird ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Umsetzungsprozess entworfen, der die nötigen Anpassungen und technischen Fähigkeiten einführt. Technische, rechtliche und organisatorische Maßnahmen laufen dabei in einem Umsetzungsplan zusammen.

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Laufend überprüfen

Nach der Umsetzung folgen iterative Reviews und kontinuierliche Verbesserung. Systemfunktionen werden regelmäßig überprüft und getestet, um mit den aktuellen Standards und regulatorischen Anforderungen Schritt zu halten.

Angesichts der Komplexität des Data Act brauchen Unternehmen einen Partner, der die Bestimmungen sowohl auslegen als auch in ihre Systeme einbinden kann. Eine wirksame Umsetzung, laufender Support und kontinuierliche Verbesserungen sind für die Compliance und eine starke Data Governance unerlässlich.
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Zohar Efroni

principal specialist legal engineering, Diconium

Vorteile unseres multidisziplinären Ansatzes 

Offerings 1

Interdisziplinäre Expertise

Der EU Data Act verlangt Wissen aus mehreren Feldern: rechtlich, technisch und operativ. Unser Team bringt Expert:innen aus all diesen Bereichen zusammen.

Offerings 2

Effiziente Nutzung von Zeit und Ressourcen 

Die Umsetzung des EU Data Act ist aufwendig. In der Zusammenarbeit mit uns bleiben Ihre internen Ressourcen für das Kerngeschäft frei, während wir die Komplexität der Umsetzung übernehmen.

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Risiken senken

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Bessere Datenpraxis

Über die reine Compliance hinaus verbessert die Umsetzung des Data Act Ihre Data Governance und Ihre Praxis der Datenweitergabe, was zu besseren Entscheidungen führt. 

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Warum diconium?

Wir bauen und betreiben Compliance-Werkzeuge in der Praxis. Mit umfassender Erfahrung in Legal Engineering, IT-Projekten und regulatorischer Compliance haben wir unter anderem mit Gesellschaften des Volkswagen-Konzerns an deren Data-Act-Umsetzung gearbeitet und rechtliche Anforderungen in praxistaugliche Lösungen übersetzt.

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Zohar Efroni

principal specialist legal engineering

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FAQ

Was ist der EU Data Act und wen betrifft er?

Der EU Data Act ist eine Verordnung, die den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und Diensten und deren Nutzung verbessern soll. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Daten aus IoT-Geräten, Plattformen oder digitalen Diensten in der EU erheben, verarbeiten oder weitergeben. Sie müssen sicherstellen, dass Daten fair, sicher und transparent zugänglich sind und zwischen Beteiligten wie Nutzenden, Partnern und Behörden geteilt werden können.

Wer gilt als Dateninhaber?

Dateninhaber ist, wer das Recht oder die Pflicht hat, Daten aus einem vernetzten Produkt oder einem verbundenen Dienst bereitzustellen. In der Praxis ist das meist der Hersteller des Produkts oder der Anbieter des Dienstes. Nutzende sind die Personen oder Unternehmen, die das Produkt besitzen, mieten oder leasen. Die Rollenklärung steht am Anfang jeder Data-Act-Bewertung, denn die Pflichten hängen an der Rolle, nicht an der Branche.

Gilt der EU Data Act auch für Bestandsprodukte?

Die Zugangs- und Weitergabepflichten gelten seit dem 12. September 2025, unabhängig davon, wann ein Produkt in Verkehr gebracht wurde. Die Design-Anforderung an den direkten Datenzugang betrifft dagegen Produkte und Dienste, die ab dem 12. September 2026 neu in Verkehr gebracht werden.

Für Bestandsflotten heißt das: Der Zugang muss organisiert werden, auch wenn das Produkt nie dafür entworfen wurde, häufig über Gateways, Backends oder Schnittstellen auf Plattformseite statt über Änderungen am Gerät selbst.

Was bedeutet "data access by design" konkret?

In der Praxis heißt "data access by design", dass Produkt und Backend so gebaut sind, dass Nutzende ohne manuellen Prozess auf Herstellerseite an ihre Daten kommen. Dazu gehören dokumentierte Schnittstellen, ein Datenmodell, das klar macht, welche Datenpunkte existieren und was sie bedeuten, Authentifizierung und Rechteverwaltung, damit nur Berechtigte Zugriff erhalten, die Bereitstellung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format und ein Zugang nahe an Echtzeit, wo der Anwendungsfall es verlangt. Die Pflicht gilt, soweit relevant und technisch machbar, weshalb die technische Bewertung Teil der Compliance-Arbeit ist.

 

Was müssen Unternehmen tun, um den EU Data Act zu erfüllen?

Unternehmen müssen relevante Anwendungsfälle identifizieren, bewerten, wie Daten entstehen und geteilt werden, und Mechanismen für Datenzugang und Portabilität schaffen. Dazu gehört, technische Systeme, vertragliche Rahmen und Governance-Strukturen aufeinander abzustimmen. Hinzu kommt ein laufendes Monitoring, um mit den sich entwickelnden Anforderungen Schritt zu halten und sie in die bestehende Data Governance zu integrieren.

Wie verhält sich der EU Data Act zur DSGVO und zum EU AI Act?

Die drei Regelwerke überschneiden sich, beantworten aber unterschiedliche Fragen.

Die DSGVO regelt personenbezogene Daten und greift, sobald sich Daten einer Person zuordnen lassen.

Der EU Data Act regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und deren Weitergabe, auch bei nicht personenbezogenen Daten.

Der EU AI Act regelt, wie KI-Systeme entwickelt und eingesetzt werden, was relevant wird, sobald Produktdaten in KI-Modelle fließen. Vernetzte Produkte fallen häufig unter alle drei gleichzeitig. Deshalb ist es sinnvoll, Zugangsrechte, Datenschutz und KI-Dokumentation gemeinsam zu gestalten statt nacheinander.

Was passiert bei Verstößen gegen den EU Data Act?

Die Sanktionen legen die EU-Mitgliedstaaten fest; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig (siehe oben).

Betrifft ein Verstoß personenbezogene Daten, können Bußgelder das Niveau der DSGVO erreichen.

Praktisch relevanter ist häufig die kommerzielle Seite: Eine späte Umsetzung gefährdet Datenzugangsrechte und die darauf aufbauenden Partnerschaften, und Produkte, die Daten nicht wie gefordert bereitstellen, lassen sich im EU-Markt schwerer verkaufen.

Wie unterstützt Diconium bei der Umsetzung des EU Data Act?

Diconium arbeitet mit einem strukturierten End-to-End-Ansatz. Am Anfang steht eine gründliche Bewertung von Produkten, Diensten und Datenflüssen, um zu bestimmen, wo der EU Data Act greift. Darauf aufbauend entwerfen wir Umsetzungsstrategien, die rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen zusammenführen. Compliance wird so nicht nur erreicht, sondern in bestehende IT-Systeme und Geschäftsprozesse eingebettet.